Das wurde aus den Top 20-Wildcards
Gut eine Woche ist es nun her, dass die Veranstalter des Porsche Tennis Grand Prix zur Überraschung vieler gleich vier Hauptfeld-Wildcards für deutsche Spielerinnen verkündet haben. Dies sorgte zunächst für Verwirrung, war man doch bislang davon ausgegangen, dass pro Turnier nur zwei Wildcards frei verfügbar sind. Nach langem Hin und Her stellte sich am Ende heraus: es gab wohl im Februar dieses Jahres eine Mitteilung seitens der WTA, dass bei allen WTA-Turnieren die beiden "excemption wild cards", vormals Top 20-Wildcards, zukünftig frei vergeben werden dürfen, sofern bis Meldeschluss vier Wochen vor Turnierbeginn keine berechtigte Spielerin darauf Anspruch erhebt.
Ist dies nun also das Ende der "Top 20-Wildcards" ? Um diese Frage genau zu beantworten, lohnt sich ein Blick in die Vergangenheit.
Zunächst einmal zur Definition. Die Top 20-Wildcard war bis zum Ende der Saison 2023 eine Möglichkeit für bestimmte Spielerinnen, kurzfristig doch noch an einem Turnier teilzunehmen, obwohl sie ursprünglich dafür nicht gemeldet hatten. Diese Chance bestand bis kurz vor Turnierbeginn und wurde auch desöfteren gerne in Anspruch genommen. Jedes Turnier musste zwei Plätze für diese Wildcards freihalten.
Berechtigt, eine Top 20-Wildcard anzunehmen, waren bis dahin:
- Spielerinnen, die die Vorsaison unter den Top 20 beendet haben
- frühere Weltranglistenerste
- Siegerinnen eines Grand Slam- oder WTA 1000-Turniers im Einzel
- Siegerinnen im Einzel bei den WTA Finals
Diese Regelung galt ursprünglich nur für WTA International (heute WTA 250)-Turniere, ab der Saison 2018 wurde sie auch auf Premier (heute WTA 500)-Turniere ausgeweitet.
Zwei nicht genutzte Top 20-Wildcards wurden bei International-Turnieren einmal frei und einmal an die Spielerin, die als nächste nachrücken würde, vergeben. Bei Premier-Turnieren gingen freie Top 20-Wildcards grundsätzlich nur an Nachrückerinnen.
Zu Beginn der Saison 2024 beschloss die WTA die Abschaffung der beiden Top 20-Wildcards und ersetzte diese mit zwei sogenannten "excemption wild cards". An die Stelle der Top 20-Spielerinnen zum vorigen Saisonende, die ein Anrecht auf eine solche Wildcard besaßen, traten nun Spielerinnen, die zum Zeitpunkt ihrer Anfrage in den Top 30 standen. Zudem wurden weitere Beschränkungen eingeführt. Berechtigt sind seitdem folgende Spielerinnen:
- Top 30-Spielerinnen wie oben beschrieben
- frühere Weltranglistenerste
- Grand Slam- oder WTA Finals-Siegerinnen im Einzel innerhalb der letzten zehn Jahre
- WTA 1000-Siegerinnen im Einzel innerhalb der letzten fünf Jahre
Wie zuvor konnten Spielerinnen bis Turnierbeginn eine dieser Wildcards anfragen. Nicht genutzte Wildcards wurden wie oben beschrieben anderweitig vergeben.
Genau an diesen beiden Punkten setzt die neue Regelung, die seit kurzem gilt, an. Spielerinnen können ab sofort nur noch bis Meldeschluss (vier Wochen vor Turnierbeginn) eine "excemption wild card" beantragen und nicht wie bisher bis kurz vor Turnierbeginn. Die bis zu diesem Zeitpunkt nicht genutzten Wildcards dürfen danach frei vergeben werden. Mehr ändert sich in Wirklichkeit nicht.
Diese Änderung gibt letztlich den Veranstaltern mehr Freiheiten. Es bleibt alleine ihnen überlassen, ob sie alle Wildcards, die bei Meldeschluss nicht vergeben sind, direkt an einheimische oder andere Spielerinnen vergeben wollen oder ob sie sich die Option freihalten wollen, kurzfristig noch eine Topspielerin an Land zu ziehen.
Das Ende der klassischen Top 20-Wildcard wurde faktisch bereits mit der Einführung der "excemption wild cards" besiegelt. Der ursprüngliche Sinn, erfolgreichen Spielerinnen aus der Vorsaison eine zusätzliche Möglichkeit der Turnierteilnahme zu eröffnen, hatte sich damit erledigt. Warum Spielerinnen, die zum aktuellen Zeitpunkt in den Top 30 stehen, solch eine Möglichkeit gegeben werden sollte, erschließt sich ohnehin nicht, da man bei 99,9% aller Turniere ohnehin im Hauptfeld steht, wenn man mit einer Platzierung von 30 oder besser meldet.
Bei der ursprünglichen Top 20-Wildcard-Regelung profitierten hingegen Spielerinnen, die aus unterschiedlichsten Gründen im nächsten Jahr im Ranking aus den Top 20 abgerutscht sind, doch dank ihres Sonderstatus dennoch an Turnieren teilnehmen konnten. Aus diesem Grund wäre es auch wenig verwunderlich, wenn die Vergabe der "excemption wild cards" zukünftig noch weiter modifiziert oder gar komplett abgeschafft würde. Schließlich hat es seine Gründe, dass manche Vergabekriterien seit neuestem auf einen gewissen Zeitraum begrenzt sind.
Turnier: Stuttgart 2025