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Porsche Tennis Grand Prix 2025 mit Montagsfinale

Der 48. Porsche Tennis Grand Prix in Stuttgart wird erstmals seit seinem Umzug in die Porsche Arena nicht mit einem Finale am Sonntag zu Ende gehen. Das haben die Veranstalter am heutigen Freitag bekannt gegeben. Stattdessen wird das Finale im Einzel auf Montag verlegt. Grund ist das baden-württembergische Feiertagsgesetz, das Sportveranstaltungen an Karfreitag grundsätzlich untersagt. Bislang war das Osterwochenende eher dafür bekannt, dass hier der Startschuss für das Sandplatzturnier in der baden-württembergischen Hauptstadt fällt.

Durch die im letzten Jahr beschlossene Vorverlegung des Porsche Tennis Grand Prix um eine Woche aufgrund der Ausweitung der darauffolgenden Sandplatzturniere in Madrid und Rom sollte das Finale im kommenden Jahr an Ostersonntag, dem 20. April, über die Bühne gehen. Folglich wäre Karfreitag, der 18.4., der Tag des Viertelfinals gewesen. Dies ist jedoch mit den in diesem Bundesland geltenden Feiertagsgesetz nicht vereinbar, weshalb man gezwungen war, eine andere Lösung zu finden.

Daher legt das Turnier in diesem Jahr nach den Achtelfinalspielen eine eintägige Zwangspause ein und wird erst wieder am Samstag mit den Viertelfinalpartien fortgesetzt. Analog dazu finden am ursprünglichen Finalsonntag erst die beiden Halbfinals statt.

Was im kommenden Jahr erstmalig der Fall sein wird, könnte sich in Zukunft alle paar Jahre wiederholen. Sollte sich weder der Termin des Turniers noch die Feiertagsgesetzgebung Baden-Württembergs ändern, wird es immer wieder zu dieser Karfreitags-Problematik kommen.

Bis vor wenigen Jahren fand der Porsche Tennis Grand Prix erst Ende April statt. Daher lag der Karfreitag immer grundsätzlich vor Turnierbeginn. Möglicherweise ist auch dies der Grund, warum man auf diesen Umstand erst jetzt, vier Monate nach Bekanntgabe des 2025er-Termins, aufmerksam geworden ist.

Veröffentlichungsdatum:
Turnier: Stuttgart 2025